Hass im Netz bezeichnet eine Vielzahl unterschiedlicher u. a.
- abwertender,
- entwürdigender,
- auf Einschüchterung zielender oder
- verhetzender
Online-Phänomene gegenüber Personen oder bestimmten Personengruppen. Gemeint sind damit sowohl entsprechende Inhalte als auch Handlungen.
„Hass im Netz“ ist kein juristisch definierter Begriff. Das bedeutet auch, dass man ihn in dieser Form nicht in Gesetzen findet. Er kann aber in vielen Fällen straf- und/oder zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Mehr erfahren.
Digitale Gewalt ist der Einsatz digitaler, virtueller oder online-kommunikativer Mittel, um einer anderen Person gegen ihren Willen a) Schaden zuzufügen, b) sie dem eigenen Willen zu unterwerfen oder c) der solchermaßen ausgeübten Gewalt durch Gegen-Gewalt zu begegnen. Mehr erfahren.
Hassrede sind sprachliche Handlungen oder Handlungen in Bildform (z. B. Memes) gegen Einzelpersonen und/oder Gruppen mit dem Ziel der Verletzung, Abwertung, der Einschüchterung oder Bedrohung aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer marginalisierten Gruppe in der Gesellschaft oder etwa auch immer häufiger aufgrund ihres politischen Engagements für demokratische Werte. Mehr erfahren.
Verhetzung oder Hetze sind Inhalte oder Äußerungen, die darauf gerichtet sind, andere gegen eine Person oder eine bestimmte Personengruppe aufzuwiegeln. Im Gegensatz zur Hassrede, die sich als digitale Gewalt direkt an die Betroffenen des Hasses wendet, um sie u. a. zu verletzen oder einzuschüchtern, adressiert Hetzrede also Dritte. Mehr erfahren.
Propaganda ist ein vielschichtiger Begriff, er lässt sich aber als aggressive Werbung für oder Verbreitung von ideologischen (weltanschaulichen) oder großpolitischen Sichtweisen (z. B. „Kriegspropaganda“) definieren. Ziel von Propaganda ist es, entsprechende Vorstellungen, Einstellungen und Haltungen zu beeinflussen. Mehr erfahren.