Digitale Straftaten: Ein Crashkurs



Recht und Gesetz gilt auch im Netz. Um Täter*innen nicht das Feld zu überlassen, ist es wichtig,digitale Delikte entsprechend zu ahnden. Nur: Um gegen Hass und Hetze vorzugehen, lohnt es sich,erst einmal einen Überblick über verschiedene digitale Straftaten zu haben. Egal, ob dich jemand online beleidigt, bedroht oder falsche Informationen über dich verbreitet. All das… Mehr lesen »Digitale Straftaten: Ein Crashkurs

Recht und Gesetz gilt auch im Netz. Um Täter*innen nicht das Feld zu überlassen, ist es wichtig,
digitale Delikte entsprechend zu ahnden. Nur: Um gegen Hass und Hetze vorzugehen, lohnt es sich,
erst einmal einen Überblick über verschiedene digitale Straftaten zu haben.

© Gilles Lambert I Unsplash

Egal, ob dich jemand online beleidigt, bedroht oder falsche Informationen über dich verbreitet. All das musst du nicht hinnehmen. Denn: Dabei handelt es sich um Straftaten im Netz, die juristisch verfolgt werden können. Gesetze gelten auch online und es ist wichtig, dass Betroffene sich zur Wehr setzen.

Nur so können wir die Täter*innen in die Schranken weisen und zeigen, dass wir ein Internet ohne
Hass und Hetze wollen. Um zu wissen, was genau strafrechtlich relevant ist, lohnt es sich, einen Blick auf verschiedene digitale Delikte zu werfen.

1) Beleidigungen
Sie können Angst machen, respektlos sein und verletzen – und nicht selten sind sie strafrechtlich
relevant. Natürlich muss je nach Fall entschieden werden, wann es sich noch um Kritik handelt und wann bereits eine Straftat vorliegt. Sicher ist aber, dass sowohl sogenannte Formalbeleidigungen als auch die sogenannte Schmähkritik juristisch verfolgbar sind. Formalbeleidigungen sind klassische Schimpfwörter, beispielsweise “Arschloch” oder “Schlampe”. Eine Schmähkritik liegt vor, wenn es sich um die Herabwürdigung einer Person handelt und die Person an sich herabgesetzt wird, nicht ihr Verhalten oder ihre Entscheidungen.

2) Nötigung
Angenommen, jemand drängt dich zu einer Sache, die du nicht tun willst. Daraufhin kündigt diese
Person auch noch an, private Bilder oder Chats von dir zu veröffentlichen, wenn du der Drohung nicht
nachkommst. Klarer Fall: Hierbei handelt es sich um Nötigung. In der digitalen Welt sind Nötigungen keine Seltenheit. Oft wird den Betroffenen gedroht, private Chatverläufe zu veröffentlichen. Mitunter handelt es sich auch um sexuelle Nötigung, dann etwa, wenn Täter*innen ihre Opfer dazu drängen, ihnen Nacktfotos zu schicken.

3) Volksverhetzung
Um Volksverhetzung handelt es sich, wenn Täterinnen etwa zur Gewalt gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen auffordern oder Lügen über sie verbreiten. Volksverhetzende Inhalte verbreiten sich im Netz rasend schnell. Wichtig: Nicht nur die Erstellerinnen von volksverhetzenden Inhalten machen sich strafbar, sondern auch User*innen, die diese weiterverbreiten. Und: Volksverhetzung ist kein Kavaliersdelikt. Sie wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft.

4) Doxxing
Doxxing bezeichnet das systematische Sammeln und anschließende Veröffentlichen privater und
personenbezogener Daten einer anderen Person im Internet. Wenn also jemand private Fotos, Chatverläufe oder gar amtliche Dokumente einer Userin sammelt und diese anschließend ins Netz stellt, handelt es sich um eine Straftat. Die Daten werden mitunter zwar aus öffentlich zugänglichen Suchmaschinen herangetragen. Noch häufiger steckt jedoch Phishing dahinter, ein weiteres Delikt, bei dem Täterinnen über Phishing-Mails an die privaten Daten der Betroffenen herankommen wollen. Von Doxxing sind besonders oft Personen des öffentlichen Lebens betroffen. Ein sorgsamer Umgang mit den eigenen Daten im Netz kann zwar schützen. Täterinnen arbeiten jedoch so akribisch, dass nicht einmal das allen Doxxing-Angriffen vorbeugen kann.

Digitale Beweissicherung
Egal, um welchen Strafbestand es sich handelt. Rechtssichere Screenshots sind das A & O. Sie sind so etwas wie die Augenzeuginnen in der analogen Welt. Betroffene müssen schnell sein, um der Löschung illegaler Inhalte durch Täterinnen zuvorzukommen. Je nach Plattform sind da allerdings einige Kniffe zu beachten. Eine Anleitung dafür findet ihr hier.

Gesetze gelten auch online
Die Liste digitaler Delikte ist lang. Die gute Nachricht: Du musst dir nichts gefallen lassen. Es lohnt sich, gegen digitale Straftaten vorzugehen. Auf diese Weise zeigen wir den Täter*innen, dass ihr Verhalten im Netz nicht akzeptiert wird und dass Gesetze auch online gelten. Hier findest du eine ausführliche Liste digitaler Delikte. Es lohnt sich, genau Bescheid zu wissen.

Wenn du betroffen von Straftaten im Netz bist, kannst du dich an die Beratung von HateAid wenden.

Autor*in

Sophie Tiedemann